Die Antwort auf die oben genannte Frage lautet: Ja!

Natürlich kann auch eine private, also „natürliche Person“ (somit auch unsere Umzugshelfer) eine Rechnung stellen. Die häufigste Frage ist jedoch, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.

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Arbeitet der Umzugshelfer nicht regelmäßig, sondern nur ca. ein bis zwei Mal pro Monat, kann er dem Kunden eine Rechnung stellen, ohne ein angemeldetes Gewerbe zu besitzen. Handelt es sich um eine regelmäßige Tätigkeit, so muss der Student ein Gewerbe, z.B. als Kleinunternehmer anmelden. In beiden Fällen muss der Umzugshelfer seine Einnahmen bei der Steuererklärung angeben.

Klären Sie mit dem jeweiligen Umzugshelfer, ob er ein gewerblicher Unternehmer ist oder Ihnen ggf. eine Rechnung als Privatperson ausstellen kann.

Wie hat eine private Rechnung auszusehen?

  • Name und Anschrift
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Zeitpunk der erbrachten Leistung
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Hinweis auf Privatperson
  • es darf keine MwSt. ausgewiesen werden

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Verfasst am: 20. Nov, 2019